Anordnung zur Bildung einer Zwangsinnung, 1933.
Einem Antrag der Berliner Zahnkünstler entsprechend, ordnete der Oberpräsident der Provinz Brandenburg die Bildung einer "Zwangsinnung für das Zahntechniker-Kunsthandwerk in Berlin" an. Demnach hatten alle, die in der Hauptstadt das Handwerk selbstständig ausübten, ab dem 1. Januar 1934 der Innung anzugehören.

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