Statut der Zahnkünstler-Innung in Berlin, 1884.
Der "Verein der Zahnkünstler Berlins" beantragte 1884 seine Umwandlung in eine Innung. Nachdem die zuständige Behörde, das Polizei-Präsidium, seine Zustimmung gegeben hatte, wurde das Innungs-Statut am 30. August 1884 unterzeichnet.

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