Gute Fördermöglichkeiten für Handwerker: Die Meisterprämie

(09. November 2017) Im letzten "der artikulator" hatten wir über die neue Meisterprämie in Sachsen-Anhalt berichtet. Der Artikel stieß auf großes Interesse. Daher möchten wir Ihnen heute einen Überblick über die bestehenden Fördermöglichkeiten in den weiteren Bundesländern geben.

Der Trend ist eindeutig, die Anzahl der Handwerksbetriebe ist rückläufig und viele Betriebsinhaber gehen dem Ruhestand entgegen, ohne zu wissen, ob und von wem der Betrieb weitergeführt werden kann. In einigen Bundesländern gibt es bereits mehr Gewerbeabmeldungen als anmeldungen. Um diesen Trend zu stoppen, haben die Länder teilweise neue Fördermöglichkeiten für Handwerker eingeführt.

Mecklenburg Vorpommern

Mecklenburg Vorpommern bietet verschiedene Fördermöglichkeiten speziell für Handwerker an: die Meistergründungsprämie, das Meister-Extra sowie Bildungsschecks.

Die Meistergründungsprämie gibt es seit Sommer 2017. Sie wird in Höhe von 7.500,- EUR als nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Lebensunterhalt gewährt für die Existenzgründung durch Übernahme eines bestehenden Unternehmens. Voraussetzung ist, dass Hauptwohnsitz (seit 3 Monaten) und Beschäftigungsort in Mecklenburg Vorpommern liegen. Es muss sich zudem um die erstmalige Existenzgründung in Vollexistenz handeln. Der Antrag ist vor der Betriebsübernahme einzureichen.

Das Meister-Extra beträgt EUR 1000,- und wird für den erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung gezahlt. Mit dem Meister-Extra soll das persönliche Engagement für die Meisterqualifikation anerkannt und der Meister-Titel als Gütesiegel für die Qualität im Handwerk und in der Industrie in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt werden. Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach bestandener Meisterprüfung bei der Handwerkskammer gestellt werden. Eine Erhöhung auf EUR 2000,- ist im Gespräch.
Darüber hinaus gibt das Land Mecklenburg Vorpommern Bildungsschecks für Grund- und Spezialkurse aus für Personen, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder eine Unternehmensnachfolge antreten wollen. Zweck ist die Stärkung der Existenzgründerqualifizierung. Die Bildungsschecks können bei geeigneten Anbietern von Beratungs- und Bildungsdienstleistungen eingelöst werden. Es gibt eine Eigenbeteiligung von 20 %. Bewilligungsbehörde ist Ihre Handwerkskammer. Lassen Sie sich von den Betriebsberatern Ihrer Handwerkskammer beraten!

Hamburg

In Hamburg kann unter bestimmten Voraussetzungen der "Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge" beantragt werden. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank gewährt in Kooperation mit der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH Investitions- und Betriebsmittelkredite für Gründungen und Nachfolgen zu günstigen risikogerechten Konditionen. Der Sitz des Unternehmens muss in Hamburg liegen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um die erste Existenzgründung mit einem Handwerksunternehmen in Hamburg handelt und dass die Existenzgründung durch Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes dazu führt, dass das handwerkliche Wissen weitergegeben wird. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird ein Zuschuss zur Reduzierung der Darlehensschuld in Höhe von maximal EUR 5.000,- gewährt. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der eigenen Hausbank zu stellen. Weitere Informationen unter: https://www.ifbhh.de/fileadmin/pdf/IFB_Download/IFB_Foerderrichtlinien/FoeRi_HH-Kredit_GuN.pdf.

Darüber hinaus bietet Hamburg den Weiterbildungsbonus an, eine Förderung für berufliche Weiterbildungen und Qualifizierungen. Je nach Zielgruppe gibt es Zuschüsse von 50 bis 100 Prozent, maximal aber 2 000 Euro. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.hamburg.de/wirtschaft/weiterbildungsbonus/

Das Gründungsprogramm für Meisterinnen und Meister der Stadt Hamburg gibt es seit einiger Zeit leider nicht mehr.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein sind die Fördermöglichkeiten überschaubar. Der Verein zur Förderung des Schleswig-Holsteinischen Handwerks e.V. unterstützt die Meisterfortbildung mit einem Meisterstipendium. Für das Jahr 2018 stehen zwei Stipendien in Höhe von jeweils EUR 2400 zur Verfügung. Bewerben können sich Gesellinnen und gesellen, die in Schleswig-Holstein wohnen und ihre Meisterfortbildung in 2018 beginnen. Bewerbungsschluss ist der 30. November 2017.

Darüber hinaus wird ein Weiterbildungsbonus für Auszubildende und Arbeitnehmer sowie Inhaber von Kleinstbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern gewährt. Es werden bis zu 50 Prozent der Kurskosten übernommen, maximal jedoch 2.000 Euro.

Berlin

Handwerksmeistern und Handwerksmeisterinnen, die in Berlin in dem Handwerk, in welchem sie die Meisterausbildung absolviert haben, einen Betrieb gründen, übernehmen oder sich tätig an einem bestehenden Betrieb beteiligen wollen, wird unter bestimmten Voraussetzungen Meistergründungsprämie und Arbeitsplatzförderung gewährt.

Antragsberechtigt sind Meister, die sich innerhalb von 3 Jahren nach Ablegung der deutschen Meisterprüfung in dem von ihnen ausgeübten Handwerk zum ersten Mal selbstständig machen sowie Personen, die sich mit einer zeitlich befristeten Ausnahmebewilligung gemäß 8 der Handwerksordnung selbstständig machen und innerhalb des von der Handwerkskammer gesetzten Zeitraums den Nachweis der bestandenen Meisterprüfung erbringen.

Die Meistergründungsprämie (Basisförderung) beträgt einmalig 7.000 Euro bei Gründung. Es handelt sich um einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss. Nach Ablauf von drei Jahren besteht die Möglichkeit im Rahmen der Meistergründungsprämie 5.000 Euro Arbeitsplatzförderung zu beantragen.

Meistergründungsprämie kann unter folgenden Bedingungen beantragt werden: Es darf keine unselbstständige oder andere selbstständige Tätigkeit neben dem Handwerksbetrieb ausgeübt werden, die Selbstständigkeit muss mindestens 3 Jahre in Berlin bestehen bleiben, Anträge sind vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu stellen.

Arbeitsplatzförderung kann unter folgenden Bedingungen beantragt werden: In den ersten 3 Jahren der Selbstständigkeit ist ein Arbeitsplatz für einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu schaffen und dieser dann über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten zu beschäftigen o d e r ein Ausbildungsplatz für mindestens 12 Monate. Der Antrag auf Arbeitsplatzförderung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der ersten 3 Jahre der Selbstständigkeit zu stellen. Die Anträge sind bei der Handwerkskammer Berlin zu stellen.

Brandenburg

Das Land Brandenburg gewährt Antragstellerinnen und Antragstellern mit einer bestandenen deutschen Meisterprüfung oder einer vollen Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der deutschen Meisterprüfung einen Zuschuss für die Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk = Meistergründungsprämie Brandenburg.

Förderfähige Maßnahmen sind in der ersten Stufe (Basisförderung) die erstmalige Gründung einer Existenz in einem Handwerk oder die Übernahme eines Unternehmens im Handwerk oder einer tätigen Beteiligung (mindestens 30 % Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen im Handwerk), in welchem die Antragstellerin/der Antragsteller die Meisterqualifikation erlangt hat und die eine finanziell tragfähige Existenz erwarten lässt. In der zweiten Stufe (Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung) werden die die Schaffung zusätzlicher Arbeits-/Ausbildungsplätze gefördert.

Voraussetzung für die Basisförderung ist, dass der Antragsteller beabsichtigt, eine Existenzgründung oder eine Übernahme eines Unternehmens im Handwerk im Land Brandenburg vorzunehmen. Außerdem muss der Antragsteller Staatsangehöriger der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sein.

Der Antragsteller muss sich innerhalb von drei Jahren nach bestandener deutscher Meisterprüfung oder innerhalb von drei Jahren nach Feststellung einer entsprechenden vollen Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in dem von ihr bzw. ihm ausgeübten Handwerk erstmalig selbstständig machen und darf nach der Existenzgründung bzw. Unternehmensübernahme im Handwerk keine Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit erzielen.

Weiterhin ist es erforderlich, sich bei der für den beabsichtigten Unternehmenssitz zuständigen Handwerkskammer zum Existenzgründungs- bzw. Unternehmensübernahmekonzept beraten zu lassen.

Das Vorhaben darf zudem nicht vor Antragstellung und grundsätzlich nicht vor Bewilligung mittels eines rechtskräftigen Zuwendungsbescheides begonnen worden sein.

Voraussetzung für den Antrag der Arbeits-/Ausbildungsplatzförderung ist, dass der Antragsteller nach Ablauf von drei Jahren nach der Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge im Handwerk innerhalb der nachfolgenden sechs Monate den Nachweis erbringt über die Schaffung und Besetzung mindestens eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes für eine Arbeitskraft in branchenüblicher Vollzeit oder von zwei Teilzeitkräften oder über die Schaffung und Besetzung mindestens eines Ausbildungsplatzes für zusammengerechnet mindestens 12 Monate unter Zahlung branchenüblicher Ausbildungsvergütung für mindestens 12 Monate.

Die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 8.700 EUR, die der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung bis zu 3.300 EUR. Die Anträge sind zu richten an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Sachsen

Der Freistaat Sachsen fördert erfolgreiche Absolventen einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Aufstiegsfortbildung zum Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister mit einem Meisterbonus. Mit dem Meisterbonus soll Arbeitnehmern ein Anreiz geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Voraussetzung dabei ist, dass die Fortbildung nach dem 1. Januar 2016 erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Meisterprüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt und das Zeugnis von dieser ausgestellt worden sein, Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen liegen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der 1.000 EUR je Absolvent beträgt. Die Anträge sind zu richten an die zuständige Kammer beziehungsweise an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere die KfW bietet für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen interessante Förderprodukte an. Ihre Hausbank und Ihre Handwerkskammer beraten Sie gern!

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Weitere Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie unter der Rubrik Betriebsführung/ -wirtschaft

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