Meistergründungsprämie startet

(28. September 2017) - Sachsen-Anhalt stellt Millionenförderung für Neugründungen und Betriebsübernahmen im Handwerk bereit

Mit der nunmehr beschlossenen "Meistergründungsprämie" erfüllt die Landesregierung Sachsen-Anhalt eine wichtige Forderung des Handwerks und gibt einen starken Anreiz für Neugründungen und auch Firmennachfolgen.

Mit diesem Projekt aus der Koalitionsvereinbarung von 2016 sollen Neugründungen und Firmennachfolgen im Handwerk künftig leichter möglich sein. Das Land Sachsen-Anhalt fördert damit Handwerker, die nach Ablegung der Meisterprüfung erstmalig in Sachsen-Anhalt einen Handwerksbetrieb neu gründen oder erstmalig einen Handwerksbetrieb übernehmen.

Wer wird gefördert?

Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt, wenn sie Bürger der Europäischen Union sind oder die Aufenthaltserlaubnis eine selbständige Existenz nicht ausschließt, sich nach Ablegung der deutschen Meisterprüfung in einem dem Antrag zugrunde liegenden Handwerk selbständig machen.

Was wird gefördert?

Investitionen (ohne Investitionen in bauliche Infrastruktur, Personalausgaben und Unternehmerlohn)

Wie wird gefördert?

Mindestinvestitionssumme 15.000 € (Eigeninvestition des Antragstellers)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 10.000 €

Antragsverfahren:

Anträge sind formgebunden (abrufbar unter www.ib-sachsen-anhalt.de) an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg zu richten.

Hilfe bei der Antragstellung:

Die Betriebsberater der Handwerkskammern helfen bei der Antragstellung. Außerdem bestätigt die Handwerkskammer die fachliche und persönliche Eignung des Antragstellers sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Neugründung/Übernahme. Diese fachkundige Stellungnahme ist den Antragsunterlagen beizufügen.

Wir betonen ausdrücklich, dass nach Auskunft der Handwerksammern die "Meistergründungsprämie" gerade auch zur Bestandssicherung von Handwerksbetrieben durch Betriebsübernahme gedacht ist, also nicht nur für Neugründungen!

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an einen Unternehmensberater/eine Unternehmensberaterin Ihrer zuständigen Handwerkskammer. Diese werden Ihnen mit weiterführenden Information und praktischen Hilfen bei der Antragstellung zur Seite stehen.

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Weitere Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie unter der Rubrik Betriebsführung/ -wirtschaft

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