Ausbildungsrahmenplan & Ausbildungsplan

Ausbilden lohnt sich! Sie sichern sich Ihren Bedarf an Fachkräften, das Risiko personeller Fehlentscheidungen und langwieriger Einarbeitungszeiten bei Einstellung betriebsfremder Kräfte entfällt und nicht zuletzt werben Sie mit dem Motto "Wir bilden aus" für sich und Ihr Unternehmen.

Damit in der Ausbildung ein einheitliches Niveau abgesichert ist und der Auszubildende das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreichen kann, bestimmt das Berufsbildungsgesetz, dass die Ausbildung sachlich und zeitlich gegliedert werden muss. Grundlage dafür ist der Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zahntechniker / zur Zahntechnikerin, der Teil der Ausbildungsverordnung ist. Die dort beschriebenen Qualifikationen sind als Minimalforderungen der betrieblichen und schulischen Ausbildung sowie als Maximalforderung für die Gesellenprüfung zu betrachten.

Da die im Ausbildungsrahmenplan angegebenen Zeitrichtwerte jedoch nicht für die praktische Ausbildung zur Verfügung stehen (u.a. Zeiten für die Berufsschule, überbetriebliche Unterweisungen, Urlaub und Feiertage sind abzuziehen), ist jeder Ausbildungsbetrieb gehalten, einen individuellen betrieblichen Ausbildungsplan für jeden Auszubildenden zu erstellen. Dabei sollen auch die persönlichen Voraussetzungen des Auszubildenden sowie die spezifischen Gegebenheiten im Ausbildungsbetrieb (Struktur, personelle und technische Ausstattung usw.) Berücksichtigung finden.
Sollte der Ausbildungsbetrieb keinen betrieblichen Ausbildungsplan erstellt haben, so ist der gesetzliche Ausbildungsrahmenplan Teil des Ausbildungsvertrages; die vorgegebene Abfolge und die zeitlichen Richtwerte wären damit einzuhalten.

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