Ausbildungsverträge / Ausbildungsverträge online

Ausbildungsverträge in Papierform erhalten Sie über die Innungs-Geschäftsstelle, in manchen Kammerbezirken jedoch nur noch online. Auch wir empfehlen grundsätzlich, die digitale Version zu nutzen, da auf diesem Wege bereits beim Ausfüllen Fehler vermieden werden können.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Ausbildungszeit

Die Ausbildungszeit beträgt 42 Monate.

Urlaub

- 30 Werktage (25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche am 01.01. des
. betreffenden Kalenderjahres das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

- 27 Werktage (23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche am 01.01. des
. betreffenden Kalenderjahres das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

- 25 Werktage (21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche am 01.01. des
. betreffenden Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

- Hat der Lehrling am 01.01. des betreffenden Kalenderjahres das 18. Lebensjahr
. vollendet, erhält er einen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz
. von mindestens 24 Werktagen (20 Arbeitstagen).

Ist der Auszubildende länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt, entsteht der volle Urlaubsanspruch, auch wenn er noch kein volles Kalenderjahr beschäftigt wurde; beginnt das Ausbildungsverhältnis erst am oder nach dem 1. Juli, entsteht nur ein Teilurlaubsanspruch.

Mindestausbildungsvergütung >>> Erfahren Sie hier mehr <<<

Unterschriften

- Rückseite des obersten Formulars: Ausbilder (Betriebsinhaber);
. der vom Betrieb bestellte Ausbilder (einschließlich Geburtsdaten)
. muss außerdem eingetragen werden,

- 3 weitere Vordrucke: Betriebsinhaber, Lehrling,
. beide gesetzliche Vertreter bei Minderjährigen

Sonstiges

- Der Auszubildende hat bei Abschluss des Vertrages/am ersten Arbeitstag im Ausbildungslabor abzugeben: Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung, Rentenversicherungsnummer, Info Krankenkasse

Der Lehrling ist anzumelden bei:

- Berufsschule
- Krankenkasse
- Rentenversicherungsträger
- Berufsgenossenschaft (HV Köln) informieren

- Das Berichtsheft erhalten Sie über die Innungs-Geschäftsstelle (Link zum Unterpunkt, s.o.)

Der vollständige Ausbildungsvertrag (+ ärztliches Attest nach JArbSchG bei Jugendlichen) ist bei der Innungs-Geschäftsstelle einzureichen!


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