Ausbildungsverträge / Ausbildungsverträge online
Ausbildungsverträge in Papierform erhalten Sie in der Regel über die Handwerkskammern, in manchen Kammerbezirken jedoch nur noch online. Auch wir empfehlen grundsätzlich, die digitale Version zu nutzen, da auf diesem Wege bereits beim Ausfüllen Fehler vermieden werden können. Rufen Sie in Ihrer zuständigen Handwerkskammer an und lassen Sie sich den Ausbildungsvertrag als PDF oder als Link schicken.
E-Mail: lehrlingsrolle@hwk-berlin.de
Tel: 030/259 03 -345/ -346/ -334/ -377
Ausbildung / Prüfungen Sina Patzina (Sekretariat)
Tel.: 0331 3703-128
E-mail: sina.patzina@hwkpotsdam.de
E-Mail: hwk@hwk-cottbus.de
Tel.: 0355 7835-444
Betriebsberatung „Ausbildung“
Tel.: 0355 7835-173
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Ausbildungszeit
Die Ausbildungszeit beträgt 42 Monate.
Urlaub
- 30 Werktage (25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche am 01.01. des
. betreffenden Kalenderjahres das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- 27 Werktage (23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche am 01.01. des
. betreffenden Kalenderjahres das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- 25 Werktage (21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche am 01.01. des
. betreffenden Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Hat der Lehrling am 01.01. des betreffenden Kalenderjahres das 18. Lebensjahr
. vollendet, erhält er einen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz
. von mindestens 24 Werktagen (20 Arbeitstagen).
Ist der Auszubildende länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt, entsteht der volle Urlaubsanspruch, auch wenn er noch kein volles Kalenderjahr beschäftigt wurde; beginnt das Ausbildungsverhältnis erst am oder nach dem 1. Juli, entsteht nur ein Teilurlaubsanspruch.
Mindestausbildungsvergütung >>> Erfahren Sie hier mehr <<<
Unterschriften
- Rückseite des obersten Formulars: Ausbilder (Betriebsinhaber);
. der vom Betrieb bestellte Ausbilder (einschließlich Geburtsdaten)
. muss außerdem eingetragen werden,
- 3 weitere Vordrucke: Betriebsinhaber, Lehrling,
. beide gesetzliche Vertreter bei Minderjährigen
Sonstiges
Der Auszubildende hat bei Abschluss des Vertrages/am ersten Arbeitstag im Ausbildungslabor abzugeben: Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung, Rentenversicherungsnummer, Info Krankenkasse
Der Lehrling ist anzumelden bei:
- Berufsschule
- Krankenkasse
- Rentenversicherungsträger
- Berufsgenossenschaft (HV Köln) informieren
- Das Berichtsheft erhalten Sie über die Innungsgeschäftsstelle- Tel. 030 393 50 36
Der vollständige Ausbildungsvertrag (+ ärztliches Attest nach JArbSchG bei Jugendlichen) ist bei der Innungs-Geschäftsstelle einzureichen!