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Der VDZI fordert: Schutzschirm auch für Zahntechniker!

(12. Mai 2020) - Bereits lange bevor Ideen des Gesundheitsministers Spahn zu einem Schutzschirm für Zahnärzte und Therapeuten öffentlich wurden (die nun auch nicht so umgesetzt wie sie diskutiert wurden), hat der VDZI sich mit Forderungen von Hilfsmaßnahmen für das Zahntechniker-Handwerk an das Gesundheitsministerium gewandt.

Zentrale Forderung war dabei unter anderem die zeitliche Vorverlegung der Erhöhung der Festzuschüsse ab Mai 2020.

Dabei hat der VDZI der Politik deutlich gemacht, dass das Zahntechniker-Handwerk in besonderer Weise, deutlich stärker z.B. als die Zahnärzteschaft, von ausbleibenden Behandlungen betroffen ist, da der Einbruch der Fallzahlen sich gerade besonders stark im Bereich der Zahnersatzversorgung auswirkt, die zumindest in einem gewissen Maße planbar ist und sich aufschieben lässt.

Das Zahntechniker-Handwerk fordert daher, die Einführung der Erhöhung der Festzuschüsse vorzuziehen, um Patienten zu entlasten, die zu einem nicht geringen Teil selbst von finanziellen Belastungen infolge der Corona-Krise betroffen sind und gleichzeitig eine möglichst schnelle Normalisierung der Nachfrage nach Zahnersatz zu befördern.

Diese Forderung ist vor dem Hintergrund, dass sie gegenüber den Haushaltsplanungen für 2020 zu keinen Mehrbelastungen bei den Krankenkassen führen dürfte, ohne erkennbaren Nachteil für die Beteiligten umsetzbar.

Darüber hinaus fordert das Zahntechniker-Handwerk, über geeignete Regelungen sicherzustellen, dass die Rechnungen der zahntechnischen Labore umgehend nach Leistungserbringung vollständig bezahlt werden, ohne dass sich der zahntechnische Unternehmer wegen eigener Liquiditätsprobleme des Zahnarztes oder mit Hinweis auf die nur quartalsweise erfolgende Auszahlung der KZV vertrösten lassen muss.

Mit dem Covid 19 – Krankenhausentlastungsgesetz sind die Forderungen des Zahntechniker-Handwerks zumindest nicht umgesetzt worden! Auch der in der Fachpresse breit diskutierte Schutzschirm für die Zahnärzte ist kaum mehr ein Schirmchen. Sie erhalten zwar für das Jahr 2020 zunächst unabhängig von ihrem tatsächlichen Abrechnungsumfang als Abschlagszahlung 90% ihrer Gesamtvergütung für vertragszahnärztliche Leistungen (also ohne Privatleistungen) des Jahres 2019. Was sie hierbei aber über ihren tatsächlichen Abrechnungsanspruch hinaus erhalten, müssen sie innerhalb der nächsten 2 Jahre vollständig ausgleichen. Es handelt sich also allein um einen Kredit für den auf die Regelversorgung entfallenen Teil der Mindereinnahmen des Jahres 2020 gegenüber 2019.

Für Heilmittelerbringer sieht das Gesetz dagegen Einmalzahlungen vor, die regelmäßig in einem Prozentsatz dessen bestehen, was der Leistungserbringer im 4. Quartal des Vorjahres für Heilmittel gegenüber den Krankenkassen abgerechnet hat (mit einer Deckelung bei max. 4.500,00 € insgesamt).

Selbstverständlich ist die Gewährung einer entsprechenden Ausgleichszahlung für die Zahntechniker eine zentrale Forderung der Innungen und des VDZI als führender Verband der gewerblichen Zahntechniker. Auch wenn diese Ausgleichszahlungen an zahntechnische Labore verfahrenstechnisch anders zu gestalten wären, da diesen eine direkte Leistungsbeziehung zu den Krankenkassen fehlt - in Hinblick auf die Interessenlage hat das Zahntechniker-Handwerk jedoch ebenso gute Argumente vorzutragen wie die nach § 124 Abs. 2 SGB V zugelassenen Leistungserbringer.

Innungen und VDZI tragen diese Botschaft an jeder geeigneten Stelle und zu jedem sich anbietenden Zeitpunkt in die Politik, direkt gegenüber Herrn Spahn, gegenüber den zuständigen Staatssekretären im Ministerium und engagierten Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Bundestages. Sie nutzen dabei alle zur Verfügung stehenden Medien und Kanäle, u.a. auch die Unterstützung des ZDH in Person von Herrn Wollseifer.

Und auch, wenn bisher eine positive Antwort auf die Forderungen des Zahntechniker-Handwerks noch aussteht, wir arbeiten weiterhin daran, dass sie in einem der nächsten Gesetzesentwürfe Berücksichtigung finden.

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