Vertrauensbeweis Datenschutzsiegel - 1. Verleihung

(31. August 2018) – Das Thema Datenschutz kommt uns wohl allen mittlerweile zu den Ohren hinaus. Richtig unangenehm wird das Thema, wenn man Post vom Anwalt bekommt.

Wie die DZW in ihrer Ausgabe 25/2018 berichtet, haben unlängst einige Arztpraxen im Raum Bremen und Bremerhaven eine anwaltliche Abmahnung erhalten, da die Praxis-Webseiten nicht datenschutzkonform im Internet zugänglich waren. Die Abmahnungen wurden zusammen mit einer Kostennote über rund 700 € versandt. Da hört der Spaß dann wirklich auf.

Und dann noch die widersprüchlichen Aussagen rund um den Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen Zahnarztpraxis und gewerblichen Labor.

Vor diesem Hintergrund ist durchaus verständlich, dass eine ganze Anzahl von Zahnärzten und Praxisangestellten verunsichert sind und von ihren Laboren Zusicherungen verlangen, dass die Daten der Patienten im Labor entsprechend datenschutzkonform erhoben, verarbeitet, aufbewahrt und auch wieder gelöscht werden.

Die Patienten haben schließlich zwischenzeitlich weitgehende Auskunftsrechte. Verlangt der Patient dies, muss der Zahnarzt eben nachweisen, wie er die Patientendaten selbst erhoben und verarbeitet hat und darüber hinaus an wen er sie weitergegeben hat und inwiefern er sich versichert hat, dass diese Stelle die Daten ebenfalls ordnungsgemäß behandelt. Da der Zahnarzt Berufsgeheimnisträger ist, steht bei ihm im Zweifel nicht nur ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften auf dem Spiel, sondern sogar die Frage nach einer möglichen Strafbarkeit nach § 203 StGB.

Das Datenschutzsiegel der MDZI trägt da zur allgemeinen Sicherheit und Beruhigung bei. Das Dentallabor, was sich zur Erlangung des Siegels hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzstandards prüfen lässt, kann selbst sicher sein, im Datenschutz gut aufgestellt zu sein. Die Kunden dieser Dentallabore können sicher sein, dass ihre Patientendaten genauso wie ihre eigenen Daten in diesem Labor gut aufgehoben sind.

Von dieser positiven Wirkung war auch Frau Beate Wieck vom Dentallabor Wieck bzw. der Dentaltechnik Prignitz GmbH überzeugt, hat ihren bereits ohnehin schon sehr gut strukturierten Betrieben mithilfe des Datenschutzbeauftragten Jürgen Golze den letzten, datenschutzrechtlichen Schliff verpasst und sich pünktlich zum Start der Datenschutz Grundverordnung am 25. Mai 2018 hinsichtlich der korrekten Umsetzung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben prüfen lassen. Die Betriebe haben die Prüfung mit Bravour bestanden, am 14.6.2018 konnte die Geschäftsführerin der mitteldeutschen Zahntechniker-Innung, Frau Judith Behra, stolz die erste Urkunde über die Verleihung des Datenschutz-Siegels der MDZI an Frau Beate Wieck übergeben.

Wir gratulieren herzlich!

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